Kranke Bürokratie

Ich habe drei Kinder im Kindergartenalter - eine wahre Freude. Wirklich. Kinder sind wahrscheinlich nie mehr so putzig und süß, wie in dieser Zeit. Und dann läuft ihnen, gerade im Winter immer noch so schön die Nase! Zum Verlieben. Es gibt da diesen, leider all zu wahren Witz:
Treffen sich zwei Mütter zufällig beim Einkaufen. Sagt die eine: Du, lass uns doch nächste Woche mal wieder ein Spieldate machen. Darauf die zweite: Ne, geht leider nicht. Meine Kinder sind diese Woche gesund.
Wer keine Kinder hat wird jetzt vermutlich mit dezenter Verständnislosigkeit reagieren. Was uns diese kleine komödiantische Anekdote sagen möchte ist: Wenn dein Kind heute gesund ist, dann ist es ziemlich sicher nächste Woche krank und du kannst dir schonmal überlegen, wer sich um deine Genetik 2.0 kümmern soll. Sind wir ehrlich: Der Arbeitsmarkt ist für diese Zustände wirklich nicht gemacht. Aber egal - das heutige Thema ist ein anderes.

Stellt euch mal vor, euer Sprössling leidet nicht an einem klassischen Schnupfen oder Durchfall oder irgendeiner nervigen aber banalen Erkrankung, sondern an, sagen wir Masern, oder noch besser EHEC. Man erinnere sich: EHEC ist diese Infektionskrankheit, die gleich mal zum Ausfall einiger innerer Organe, insbesondere der Nieren führt - nicht schön. In so einem Fall muss der Kindergarten beim Gesundheitsamt anrufen und Meldung erstatten. Da geht es um den Bevölkerungsschutz. Wichtig! Es existiert im Infektionsschutzgesetz eine ganze Liste an Erkrankungen, bei denen die sogenannte Gemeinschaftseinrichtung, also Schule, Kindergarten etc. pp., namentlich Meldung erstatten muss. Das war ja auch bei Corona so und ist grundsätzlich wirklich gar keine üble Sache. Denn so wird eben sichergestellt, dass das Infektionsgeschehen so gut wie möglich eingedämmt wird und keine Epidemien entstehen.

Jetzt gibt es in diesem netten Gesetzt im §34, Abs. 6 einen Passus, der da sinngemäß sagt: Wenn eine andere Infektionserkrankung auftritt, die auch so schlimm ist, wie die, die in der Liste stehen, dann muss der Kindergarten auch beim Amt anrufen und den netten Menschen am anderen Ende der Leitung sagen wer da mit welcher Krankheit kämpft. Auch das ergibt ja irgendwie Sinn. Die Umsetzung einiger Ämter tut das aus meiner Sicht allerdings nicht.

Da wird dieser Absatz 6 nämlich, na sagen wir freestyle interpretiert. Bei uns sieht das dann folgendermaßen aus: Sobald zwei oder mehr Kinder unter den gleichen Symptomen leiden - was im Winter bei über 100, sich gegenseitig ohne jede persönliche Distanz behandelnden Plagen nicht so unglaublich selten ist - muss die Leitung des Kindergartens die Erkrankungen namentlich an das Gesundheitsamt weitergeben. Mann muss sich das mal überlegen. Allein um diesen Blog zu lesen musstet ihr vermutlich fünf Cookie-Informationen wegdrücken, weil ja DSGVO und so weiter und so fort. Aber die namentliche Meldung von kleinen Scheißern mit Durchfall ist völlig in Ordnung… Da versteht man doch irgendwie die Welt nicht mehr.

Ich habe die Sache durch mehrere Anwälte prüfen lassen. Die Grundaussage ist: Könnte illegal sein, aber vermutlich haben die Amtsjuristen das alles wasserdicht gemacht. Insofern stellt sich hier auch gar nicht die Frage der Legalität, sondern die der Verhältnismäßigkeit. Vor allen Dingen sagt einem sowas auch niemand. Ich habe das nur zufällig in meiner Position als Elternbeirat mitbekommen.

Wenn euer ganzer genetischer Stolz also das nächste Mal krank ist könnt ihr also sicher sein: der Staat weiß es schon…

Was sagt ihr zu solchen Praktiken?
Meine Webseiten-Trulla Julia (vielen Dank an dich!) hat ewig gebraucht bis die Kommentarfunktion im Blog endlich funktioniert hat. Also seid so nett und kommentiert ein Bisschen - und wenns nur für Julia ist…

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